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   VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21   

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VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21 (https://dejure.org/2022,11454)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.2022 - 47-VII-21 (https://dejure.org/2022,11454)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 47-VII-21 (https://dejure.org/2022,11454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Regelungen zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (Art. 60 a PAG) verfassungsgemäß

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 98 S. 4, Art. 100, Art. 101, Art. 111; PAG Art. 60a
    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen durch die Polizei

  • rewis.io

    Behinderung, Popularklage, Zustimmung, Gefahrenabwehr, Beschwerde, Dienstleistungen, Polizei, Pressefreiheit, Beamtenrecht, Strafvollstreckung, Sicherheitslage, Berichterstattung, Verletzung, Beteiligung, informationelle Selbstbestimmung, Recht auf informationelle ...

  • doev.de PDF

    Polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (79)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Die Datenerhebung durch die Polizei bildet den ersten Schritt und die Grundlage für eine mögliche Belastung der betroffenen Person (vgl. BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/343 f.; 150, 244 Rn. 43).

    b) Auch die Speicherung der im Zuge der Erhebung übermittelten Daten bei der Stelle, an welche sie übermittelt und bei der sie aufbewahrt und für den Datenabgleich bereitgehalten werden, greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein, insbesondere bei den Personen, deren Daten nach einem solchen Datenabgleich Gegenstand weiterer Maßnahmen werden (vgl. BVerfGE 115, 320/344).

    c) Ein weiterer Eingriff liegt im Abgleich der Daten mit solchen in polizeilichen Akten und Datenbanken oder bei anderen öffentlichen Stellen sowie mit öffentlich zugänglichen Daten als Akt der Auswahl für eine weitere Auswertung und Prüfung, ob zu der betroffenen Person Erkenntnisse von sicherheitsrechtlicher Bedeutung vorliegen (vgl. LT-Drs. 18/16620 S. 3 f.; BVerfGE 115, 320/344; 150, 244 Rn. 44).

    Diese Einschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) ergebenden Gebot der Normbestimmtheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (vgl. VerfGHE 59, 29/34 f. m. w. N.; VerfGH vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 134; BVerfGE 115, 320/344 f.).

    Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist erheblich, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aufgrund der Maßnahmen drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. VerfGHE 56, 28/49; BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/347; 156, 11 Rn. 95 f. m. w. N.; vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 157).

    Das Risiko einer unzulässigen Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat (vgl. BVerfGE 115, 320/350) wird dadurch ausgeschlossen.

    Für die Beurteilung der Angemessenheit einer Maßnahme ist aufgrund der objektiven Bedeutung des Grundrechts die Gesamtzahl aller davon erfassten Personen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG vom 12.3.2003 BVerfGE 107, 299/328; 115, 320/357).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362; 141, 220 Rn. 104, 112; 155, 119 Rn. 150).

    Allgemein gilt auch im Bereich der Gefahrenvorsorge: Je gewichtiger die mögliche Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die einem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 115, 320/360 ff.; 120, 378/429; BVerwG vom 14.9.2017 NVwZ 2018, 504 Rn. 19; vgl. auch VerfGHE 47, 207/217; 56, 28/45).

    Bei schweren Grundrechtseingriffen, wie dies etwa bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen der Fall ist, die tief in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreifen, kann selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden (vgl. BVerfGE 115, 320/361; 120, 378/429; 156, 63 Rn. 205; BVerfG vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 174 ff.).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007 BVerfGE 118, 168/187; vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/408 f.; 130, 151/202; 155, 119 Rn. 133; 156, 63 Rn. 212).

    Das Gewicht dieser Belange ist insbesondere von dem durch die Norm geschützten Rechtsgut und der Intensität seiner Gefährdung abhängig (vgl. BVerfGE 113, 348/385; BVerfG vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/427).

    Das Gewicht der Gemeinwohlbelange hängt allerdings nicht nur von dem Gewicht der Rechtsgüter ab, die von der angegriffenen Norm geschützt werden, sondern auch von der Intensität ihrer Gefährdung (BVerfGE 113, 348/385; 120, 378/427).

    Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 120, 378/428).

    Allgemein gilt auch im Bereich der Gefahrenvorsorge: Je gewichtiger die mögliche Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die einem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 115, 320/360 ff.; 120, 378/429; BVerwG vom 14.9.2017 NVwZ 2018, 504 Rn. 19; vgl. auch VerfGHE 47, 207/217; 56, 28/45).

    Bei schweren Grundrechtseingriffen, wie dies etwa bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen der Fall ist, die tief in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreifen, kann selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden (vgl. BVerfGE 115, 320/361; 120, 378/429; 156, 63 Rn. 205; BVerfG vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 174 ff.).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen, und schützt so vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/34; vom 11.9.2014 VerfGHE 67, 216 Rn. 36, 52; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 45; BVerfG vom 1.12.2020 BVerfGE 156, 63 Rn. 198).

    Insbesondere ist insoweit zwischen Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten zu unterscheiden (vgl. BVerfG vom 24.1.2012 BVerfGE 130, 151/184; vom 27.5.2020 BVerfGE 155, 119 Rn. 93; 156, 63 Rn. 199).

    Soweit dabei zu einem Datenabgleich ermächtigt wird, bilden die Erfassung und der Abgleich der Daten grundsätzlich je eigene Grundrechtseingriffe (vgl. BVerfGE 150, 244 Rn. 42; 156, 63 Rn. 199).

    Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007 BVerfGE 118, 168/187; vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/408 f.; 130, 151/202; 155, 119 Rn. 133; 156, 63 Rn. 212).

    Bei schweren Grundrechtseingriffen, wie dies etwa bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen der Fall ist, die tief in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreifen, kann selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden (vgl. BVerfGE 115, 320/361; 120, 378/429; 156, 63 Rn. 205; BVerfG vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 174 ff.).

    Vielmehr kann der Abwehrgehalt des Grundrechts auch bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen betroffen sein, wenn diese in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen imperativen Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfGE 156, 63 Rn. 224 ff. m. w. N.; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 12 Rn. 15 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches der Verfassungsgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz persönlicher Daten erstmals in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1985 (VerfGHE 38, 74) anerkannt hat, ist eine spezielle Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit (Art. 100 i. V. m. Art. 101 BV; ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/43; vom 19.4.2007 VerfGHE 60, 80/99; vom 12.10.2010 VerfGHE 63, 173 Rn. 24).

    Auch die Häufung mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe in einer Rechtsnorm ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange die Norm insgesamt den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Normenklarheit und Justiziabilität entspricht (vgl. VerfGHE 56, 28/45; BVerfG vom 7.7.1971 BVerfGE 31, 255/264; vom 20.10.1992 BVerfGE 87, 209/225; 110, 33/57; vom 24.7.2017 NVwZ 2017, 1526 Rn. 38).

    Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn hat der Gesetzgeber die Ausgewogenheit zwischen der Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren; zu Letzteren gehören die Eingriffsschwelle, die erforderliche Tatsachenbasis und das Gewicht der geschützten Rechtsgüter (vgl. VerfGHE 56, 28/49; BVerfGE 156, 11 Rn. 95 m. w. N.).

    Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist erheblich, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aufgrund der Maßnahmen drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. VerfGHE 56, 28/49; BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/347; 156, 11 Rn. 95 f. m. w. N.; vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 157).

    Auf Seiten der Gemeinwohlinteressen ist das Gewicht der Ziele und Belange maßgeblich, denen die polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung dient (vgl. VerfGHE 56, 28/49).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362; 141, 220 Rn. 104, 112; 155, 119 Rn. 150).

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Zur Aufgabe der Gefahrenabwehr gehört auch die Gefahrenvorsorge, bei der bereits im Vorfeld konkreter Gefahren staatliche Aktivitäten entfaltet werden, um die spätere Entstehung von Gefahren zu verhindern (vgl. BVerfG vom 18.12.2018 BVerfGE 150, 244 Rn. 70; BVerwG vom 25.1.2012 BVerwGE 141, 329 Rn. 29).

    Wie weit der Gesetzgeber derartige Maßnahmen in das Vorfeld künftiger Rechtsgutverletzungen verlegen darf, ist eine Frage des materiellen Rechts, berührt aber nicht die Gesetzgebungskompetenz des Landes (vgl. BVerfG vom 27.7.2005 BVerfGE 113, 348/368; 150, 244 Rn. 70; BVerwGE 141, 329 Rn. 29).

    Soweit dabei zu einem Datenabgleich ermächtigt wird, bilden die Erfassung und der Abgleich der Daten grundsätzlich je eigene Grundrechtseingriffe (vgl. BVerfGE 150, 244 Rn. 42; 156, 63 Rn. 199).

    Die Datenerhebung durch die Polizei bildet den ersten Schritt und die Grundlage für eine mögliche Belastung der betroffenen Person (vgl. BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/343 f.; 150, 244 Rn. 43).

    c) Ein weiterer Eingriff liegt im Abgleich der Daten mit solchen in polizeilichen Akten und Datenbanken oder bei anderen öffentlichen Stellen sowie mit öffentlich zugänglichen Daten als Akt der Auswahl für eine weitere Auswertung und Prüfung, ob zu der betroffenen Person Erkenntnisse von sicherheitsrechtlicher Bedeutung vorliegen (vgl. LT-Drs. 18/16620 S. 3 f.; BVerfGE 115, 320/344; 150, 244 Rn. 44).

    Darüber hinaus kommen aber auch Rechtsgüter in Betracht, die unterhalb dieser Schwelle liegen, wie etwa der Schutz von nicht unerheblichen Sachwerten (vgl. BVerfGE 150, 244 Rn. 99 m. w. N.).

  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Insbesondere ist insoweit zwischen Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten zu unterscheiden (vgl. BVerfG vom 24.1.2012 BVerfGE 130, 151/184; vom 27.5.2020 BVerfGE 155, 119 Rn. 93; 156, 63 Rn. 199).

    Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten (vgl. BVerfGE 155, 119 Rn. 93 m. w. N.).

    Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007 BVerfGE 118, 168/187; vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/408 f.; 130, 151/202; 155, 119 Rn. 133; 156, 63 Rn. 212).

    Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs, die sich aus der Art der vorgesehenen Maßnahme und der von ihr auf die betroffene Person ausgehenden Wirkungen ergeben (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33/55; NVwZ 2007, 688/690; BVerfGE 155, 119 Rn. 133 m. w. N.; vgl. auch VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; 59, 29/35).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362; 141, 220 Rn. 104, 112; 155, 119 Rn. 150).

  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen, und schützt so vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/34; vom 11.9.2014 VerfGHE 67, 216 Rn. 36, 52; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 45; BVerfG vom 1.12.2020 BVerfGE 156, 63 Rn. 198).

    Diese Einschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) ergebenden Gebot der Normbestimmtheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (vgl. VerfGHE 59, 29/34 f. m. w. N.; VerfGH vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 134; BVerfGE 115, 320/344 f.).

    Insoweit handelt es sich um einen mit einer Identitätsfeststellung vergleichbaren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen von geringfügigem Gewicht (vgl. VerfGHE 59, 29/39).

    Vielmehr ist es notwendig, die Einschreitschwelle mit der Intensität des Grundrechtseingriffs abzustimmen (vgl. VerfGHE 59, 29/42).

    Zudem muss die Intensität des Grundrechtseingriffs entsprechend herabgesetzt sein (vgl. VerfGHE 59, 29/42 f.).

  • VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs, die sich aus der Art der vorgesehenen Maßnahme und der von ihr auf die betroffene Person ausgehenden Wirkungen ergeben (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33/55; NVwZ 2007, 688/690; BVerfGE 155, 119 Rn. 133 m. w. N.; vgl. auch VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; 59, 29/35).

    So handelt es sich etwa bei dem Begriff des "gefährdeten Objekts" in Art. 60 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PAG um einen im Polizei- und Sicherheitsrecht gängigen Begriff (vgl. etwa Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 PAG, § 23 Abs. 2 Nr. 2 BPolG, § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZSKG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG), der ohne Weiteres im Rahmen der Gesetzesanwendung mit den herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden hinreichend konkretisiert werden kann (vgl. zur Bedeutsamkeit allgemein gebräuchlicher Gesetzesbegriffe VerfGHE 50, 226/249).

    Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und auf Grund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGHE 50, 226/249 f. m. w. N.).

    Diese Kontrollfunktion übt der Landesbeauftragte für den Datenschutz neben derjenigen der Aufsichtsbehörden und der Gerichte aus (vgl. VerfGHE 50, 226/257).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Wie weit der Gesetzgeber derartige Maßnahmen in das Vorfeld künftiger Rechtsgutverletzungen verlegen darf, ist eine Frage des materiellen Rechts, berührt aber nicht die Gesetzgebungskompetenz des Landes (vgl. BVerfG vom 27.7.2005 BVerfGE 113, 348/368; 150, 244 Rn. 70; BVerwGE 141, 329 Rn. 29).

    Im Bereich von Vorfeldermittlungen und bei Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge sind die Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz wegen des hohen Risikos einer Fehlprognose besonders hoch (vgl. BVerfGE 110, 33/56; 113, 348/377 f.; OVG Hamburg vom 13.5.2015 - 4 Bf 226/12 - juris Rn. 48).

    Das Gewicht dieser Belange ist insbesondere von dem durch die Norm geschützten Rechtsgut und der Intensität seiner Gefährdung abhängig (vgl. BVerfGE 113, 348/385; BVerfG vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/427).

    Das Gewicht der Gemeinwohlbelange hängt allerdings nicht nur von dem Gewicht der Rechtsgüter ab, die von der angegriffenen Norm geschützt werden, sondern auch von der Intensität ihrer Gefährdung (BVerfGE 113, 348/385; 120, 378/427).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Je tiefer Maßnahmen in das Privatleben hineinreichen und berechtigte Vertraulichkeitserwartungen überwinden, desto strenger sind die Anforderungen an die Bestimmtheit (vgl. BVerfG vom 20.4.2016 BVerfGE 141, 220 Rn. 90 und 105).

    8/8134 S. 17; VerfGHE 47, 241/256; VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 27/41; BVerfGE 141, 220 Rn. 111; BVerwG vom 26.2.1974 BVerwGE 45, 51/57; vom 3.7.2002 BVerwGE 116, 347/351).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362; 141, 220 Rn. 104, 112; 155, 119 Rn. 150).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • VerfGH Bayern, 19.10.1994 - 12-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

  • BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15

    Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
  • VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02

    Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13

    Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen

  • VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

  • OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12

    Gefahrengebiete verfassungswidrig

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • BVerwG, 03.05.2019 - 6 B 149.18

    Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit; Sitzblockade; Verlegung;

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 30.18

    Prüfung der Irrelevanzschwelle und der Zuverlässigkeit bei der Untersagung einer

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 979/10

    Briefgeheimnis im Strafvollzug (Postkontrolle; Verteidigerpost; Sichtkontrolle);

  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 34.60

    Untersagung einer Gewerbeausübung (Reisevermittlung) wegen Überschuldung -

  • BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86

    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

  • VerfGH Bayern, 26.02.2021 - 16-VII-19

    § 14 Abs. 1 ZAPO/RPfl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem

  • VGH Bayern, 18.12.2018 - 8 CS 18.21

    Widerruf des Bescheids über Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20

    Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner

  • OVG Sachsen, 25.08.2000 - 2 B 381/00

    Bei mangelnder Verwirklichung des Regelbeispiels die Anwendung der Generalklausel

  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

  • VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09

    Kirchenlohnsteuer

  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

  • VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
  • VerfGH Bayern, 20.02.1990 - 6-VII-89
  • VerfGH Bayern, 12.07.1990 - 10-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 27. Mai 2022 (Vf. 47-VII-21) über eine Popularklage gegen die Bestimmung des Art. 60 a PAG könnten die Antragsteller nicht zustimmen.

    e) In Bezug auf den angegriffenen Art. 60 a PAG werde auf die Stellungnahme der Staatsregierung im Verfahren Vf. 47-VII-21 Bezug genommen.

    Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2022 (Vf. 47-VII-21 - BayVBl 2022, 702) umfassend mit der durch § 1 Nr. 37 des Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2021 (GVBl S. 418) in das Polizeiaufgabengesetz neu eingefügten Regelung des Art. 60 a PAG befasst.

  • VerfGH Bayern, 28.06.2022 - 42-VII-21

    Unzulässige Popularklage gegen Einführung des Islamischen Unterrichts an Schulen

    g) Eine mögliche Verletzung des Transparenzgebots bzw. des Gebots der Normenklarheit, das im Rechtsstaatsprinzip des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV enthalten ist (vgl. VerfGH vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/24; vom 13.3.2012 VerfGHE 65, 61/69; vom 23.3.2017 VerfGHE 70, 44 Rn. 19), kann mit der Popularklage für sich allein nicht geltend gemacht werden, weil das Rechtsstaatsprinzip keine Grundrechte verbürgt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/65; vom 29.10.2020 - Vf. 22-VII-20 - juris Rn. 24; vom 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 51 m. w. N.).
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